Allgemeine BWL: Rechtsformen: Wichtige Begriffe (IV)

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Erinnern Sie sich an die Begriffe aus den letzten drei Übungen? Welche Wörter fehlen in den Definitionen? Schreiben Sie diese Wörter in die dafür vorgesehenen Lücken.

 

Klicken Sie dann auf [Kontrolle], um zu sehen, ob Sie alles richtig gemacht haben. Wenn Sie auf [Tipp] klicken, erscheint jeweils der nächste korrekte Buchstabe.

die Insolvenz: Darunter versteht man die eines Unternehmens.
die Aktie: Darunter versteht man den Anteil des Aktionärs am einer Aktiengesellschaft.
das Handelsregister: Das ist ein öffentliches , in dem die rechtlichen Verhältnisse der gewerbetreibenden Unternehmen aufgezeichnet sind.
die Gesellschafter: Damit bezeichnet man die Teil an einem Wirtschaftsunternehmen.
der Notar: Damit bezeichnet man einen , der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften vornimmt.
die Emission: Darunter versteht man die Erst von Wertpapieren (z.B. Aktien).
die Fremdfinanzierung: Darunter versteht man die Finanzierung eines Unternehmens mit kapital.
das Stammkapital: Damit wird der Geldbetrag bezeichnet, welchen die Gesellschafter bei der Existenzgründung einer als Einlage erbringen müssen.
der Vorstand: Damit bezeichnet man das geschäftsführende einer AG.
die Kapitalgesellschaft: Damit bezeichnet man ein Unternehmen mit eigener , dessen Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden der Gesellschaft haften.
der Kommanditist: Damit bezeichnet man den Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, dessen Haftung auf seine Einlage ist.

           Umlaute & Eszett:                 Wirtschaftslexikon

 

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Tipp: Wenn Sie nicht zu den Glücklichen gehören, die ein fotografisches Gedächtnis haben, schreiben Sie sich auf, was Sie Neues gelernt haben.

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