Allgemeine BWL: Rechtsformen: Wichtige Begriffe (V)

 

Erinnern Sie sich an die Begriffe aus den ersten drei Übungen dieser Reihe? Welche Wörter fehlen in den Definitionen? Schreiben Sie diese Wörter in die dafür vorgesehenen Lücken.

 

Klicken Sie dann auf [Kontrolle], um zu sehen, ob Sie alles richtig gemacht haben. Wenn Sie auf [Tipp] klicken, erscheint jeweils der nächste korrekte Buchstabe.

der Komplementär: Damit bezeichnet man den persönlich haftenden Gesellschafter einer .
der Aufsichtsrat: Damit bezeichnet man das Gremium, das für die Wahl, Beratung und Kontrolle des bei einer AG oder einer GmbH (mit mehr als 500 Arbeitnehmern) zuständig ist.
die Dividende: Darunter versteht man den Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre wird.
das Grundkapital: Damit bezeichnet man das Mindesteigenkapital der .
die Körperschaftssteuer: Darunter versteht man die Einkommenssteuer einer Person.
die Personengesellschaft: Damit bezeichnet man ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, dessen Gesellschafter persönlich mit ihrem Vermögen .
die Selbstfinanzierung = die Eigenfinanzierung: Darunter versteht man die Finanzierung durch kapital oder durch stellung von Gewinnen.
der Aktionär: Damit bezeichnet man den Eigentümer von .
das Eigenkapital: Darunter versteht man das , das den Inhabern und Gesellschaftern eines Unternehmens gehört.
das Kreditinstitut: Darunter versteht man ein Unternehmen, das geschäfte betreibt.
das Fremdkapital: Darunter versteht man das Kapital, das einem Unternehmen von außen z.B. durch ein Bankdarlehen zur gestellt wird.

              Umlaute & Eszett:                 Wirtschaftslexikon

 

Wörterbuch (LEO) Wörterbuch (BEOLINGUS) Wörterbuch (Linguee) Wörterbuch (dict.cc Wörterbuch (PONS)

 

Tipp: Wenn Sie nicht zu den Glücklichen gehören, die ein fotografisches Gedächtnis haben, schreiben Sie sich auf, was Sie Neues gelernt haben.

Bildnachweis: https://pixabay.com/p-218536/?no_redirect