Allgemeine BWL: Rechtsformen: Wichtige Begriffe (III)

Link zu Wichtige Begriffe (IV)

Erinnern Sie sich an die Begriffe aus der vorletzten Übung? Welche von ihnen werden hier definiert? Schreiben Sie die Begriffe in die dafür vorgesehenen Lücken.

 

Klicken Sie dann auf [Kontrolle], um zu sehen, ob Sie alles richtig gemacht haben. Wenn Sie auf [Tipp] klicken, erscheint jeweils der nächste korrekte Buchstabe.

der : Damit bezeichnet man den persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.
der : Damit bezeichnet man das Gremium, das für die Wahl, Beratung und Kontrolle des Vorstandes bei einer AG oder einer GmbH (mit mehr als 500 Arbeitnehmern) zuständig ist.
die : Darunter versteht man den Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird.
das : Damit bezeichnet man das Mindesteigenkapital einer AG.
die : Darunter versteht man die Einkommenssteuer einer juristischen Person.
die : Damit bezeichnet man ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, dessen Gesellschafter persönlich mit ihrem Vermögen haften.
die Selbstfinanzierung = die : Darunter versteht man die Finanzierung durch Eigenkapital oder durch Rückstellung von Gewinnen.
der : Damit bezeichnet man den Eigentümer von Aktien.
das : Darunter versteht man das Kapital, das den Inhabern und Gesellschaftern eines Unternehmens gehört.
das : Darunter versteht man ein Unternehmen, das Bankgeschäfte betreibt.
das : Darunter versteht man das Kapital, das einem Unternehmen von außen z.B. durch ein Bankdarlehen zur Verfügung gestellt wird.
        Umlaute & Eszett:                 Wirtschaftslexikon  

 

Wörterbuch (LEO) Wörterbuch (BEOLINGUS) Wörterbuch (Linguee) Wörterbuch (dict.cc Wörterbuch (PONS)

 

Tipp: Wenn Sie nicht zu den Glücklichen gehören, die ein fotografisches Gedächtnis haben, schreiben Sie sich auf, was Sie Neues gelernt haben.

Bildnachweis: https://pixabay.com/p-218536/?no_redirect