Allgemeine BWL: Rechtsformen: Wichtige Begriffe (II)

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Erinnern Sie sich an die Begriffe aus der letzten Übung? Welche von ihnen werden hier definiert? Schreiben Sie die Begriffe in die dafür vorgesehenen Lücken.

 

Klicken Sie dann auf [Kontrolle], um zu sehen, ob Sie alles richtig gemacht haben. Wenn Sie auf [Tipp] klicken, erscheint jeweils der nächste korrekte Buchstabe.

die : Darunter versteht man die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens.
die : Darunter versteht man den Anteil des Aktionärs am Grundkapital einer Aktiengesellschaft.
das : Das ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem die rechtlichen Verhältnisse der gewerbetreibenden Unternehmen aufgezeichnet sind.
die : Damit bezeichnet man die Teilhaber an einem Wirtschaftsunternehmen.
der : Damit bezeichnet man einen Juristen, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften vornimmt.
die : Darunter versteht man die Erstausgabe von Wertpapieren (z.B. Aktien).
die : Darunter versteht man die Finanzierung eines Unternehmens mit Fremdkapital.
das : Damit wird der Geldbetrag bezeichnet, welchen die Gesellschafter bei der Existenzgründung einer GmbH als Einlage erbringen müssen.
der : Damit bezeichnet man das geschäftsführende Organ einer AG.
die : Damit bezeichnet man ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, dessen Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden der Gesellschaft haften.
der : Damit bezeichnet man den Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, dessen Haftung auf seine Einlage beschränkt ist.

              Umlaute & Eszett:                Wirtschaftslexikon

 

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Tipp: Wenn Sie nicht zu den Glücklichen gehören, die ein fotografisches Gedächtnis haben, schreiben Sie sich auf, was Sie Neues gelernt haben.

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