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In dieser Aufgabe geht es um 22 Begriffe, die immer wieder auftauchen, wenn es um die Rechtsform von Unternehmen geht.
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Machen Sie dies solange, bis Sie sich mit den Begriffen vertraut gemacht haben. |
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Tipp: Wenn Sie nicht zu den Glücklichen gehören, die ein fotografisches Gedächtnis haben, schreiben Sie sich auf, was Sie Neues gelernt haben.
das Handelsregister: | Das ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem die rechtlichen Verhältnisse der gewerbetreibenden Unternehmen aufgezeichnet sind. |
die Insolvenz: | Darunter versteht man die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. |
die Dividende: | Darunter versteht man den Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. |
das Stammkapital: | Damit wird der Geldbetrag bezeichnet, welchen die Gesellschafter bei der Existenzgründung einer GmbH als Einlage erbringen müssen. |
der Vorstand: | Damit bezeichnet man das geschäftsführende Organ einer AG. |
das Grundkapital: | Damit bezeichnet man das Mindesteigenkapital der AG. |
der
Aufsichtsrat: | Damit bezeichnet man das Gremium, das
für die Wahl, Beratung und Kontrolle des Vorstandes bei einer AG oder einer
GmbH (mit mehr als 500 Arbeitnehmern) zuständig ist. |
die Gesellschafter (Plural): | Damit bezeichnet man die Teilhaber an einem Wirtschaftsunternehmen. |
die Körperschaftssteuer: | Darunter versteht man die Einkommenssteuer einer juristischen Person. |
der Aktionär: | Damit bezeichnet man den Eigentümer von Aktien. |
der Kommanditist: | Damit bezeichnet man den Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, dessen Haftung auf seine Einlage beschränkt ist. |
die Aktie: | Darunter versteht man den Anteil des Aktionärs am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. |
die Emission: | Darunter versteht man die Erstausgabe von Wertpapieren (z.B. Aktien). |
die Personengesellschaft: | Damit bezeichnet man ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, dessen Gesellschafter persönlich mit ihrem Vermögen haften. |
die Kapitalgesellschaft: | Damit bezeichnet man ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, dessen Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden der Gesellschaft haften. |
der Komplementär: | Damit bezeichnet man den persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. |
der Notar: | Damit bezeichnet man einen Juristen, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften vornimmt. |
das Kreditinstitut: | Darunter versteht man ein Unternehmen, das Bankgeschäfte betreibt. |
das Eigenkapital: | Darunter versteht man das Kapital, das den Inhabern und Gesellschaftern eines Unternehmens gehört. |
das Fremdkapital: | Darunter versteht man das Kapital, das einem Unternehmen von außen z.B. durch ein Bankdarlehen zur Verfügung gestellt wird. |
die Selbstfinanzierung = die Eigenfinanzierung: | Darunter versteht man die Finanzierung durch Eigenkapital oder durch Rückstellung von Gewinnen. |
die Fremdfinanzierung: | Darunter versteht man die Finanzierung
eines Unternehmens mit Fremdkapital. |
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