Allgemeine BWL: Rechtsformen: Wichtige Begriffe (I)

Link zu Wichtige Begriffe (II)

 

In dieser Aufgabe geht es um 22 Begriffe, die immer wieder auftauchen, wenn es um die Rechtsform von Unternehmen geht.

 

Klicken Sie auf [Weiter], um einen Begriff zu sehen, klicken Sie noch einmal auf [Weiter], um den Begriff und seine Definition zu sehen.

 

Machen Sie dies solange, bis Sie sich mit den Begriffen vertraut gemacht haben.

 

    

 

Wörterbuch (LEO) Wörterbuch (BEOLINGUS) Wörterbuch (Linguee) Wörterbuch (dict.cc Wörterbuch (PONS)   

Wirtschaftslexikon

 

Tipp: Wenn Sie nicht zu den Glücklichen gehören, die ein fotografisches Gedächtnis haben, schreiben Sie sich auf, was Sie Neues gelernt haben.

das Handelsregister: Das ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem die rechtlichen Verhältnisse der gewerbetreibenden Unternehmen aufgezeichnet sind.
die Insolvenz:Darunter versteht man die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens.
die Dividende:Darunter versteht man den Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird.
das Stammkapital:Damit wird der Geldbetrag bezeichnet, welchen die Gesellschafter bei der Existenzgründung einer GmbH als Einlage erbringen müssen.
der Vorstand:Damit bezeichnet man das geschäftsführende Organ einer AG.
das Grundkapital:Damit bezeichnet man das Mindesteigenkapital der AG.
der Aufsichtsrat:
Damit bezeichnet man das Gremium, das für die Wahl, Beratung und Kontrolle des Vorstandes bei einer AG oder einer GmbH (mit mehr als 500 Arbeitnehmern) zuständig ist.
die Gesellschafter (Plural):Damit bezeichnet man die Teilhaber an einem Wirtschaftsunternehmen.
die Körperschaftssteuer:

Darunter versteht man die Einkommenssteuer einer juristischen Person.
der Aktionär:Damit bezeichnet man den Eigentümer von Aktien.
der Kommanditist:Damit bezeichnet man den Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, dessen Haftung auf seine Einlage beschränkt ist.
die Aktie: Darunter versteht man den Anteil des Aktionärs am Grundkapital einer Aktiengesellschaft.
die Emission:Darunter versteht man die Erstausgabe von Wertpapieren (z.B. Aktien).
die Personengesellschaft:Damit bezeichnet man ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, dessen Gesellschafter persönlich mit ihrem Vermögen haften.
die Kapitalgesellschaft:Damit bezeichnet man ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, dessen Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden der Gesellschaft haften.
der Komplementär:Damit bezeichnet man den persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.
der Notar:

Damit bezeichnet man einen Juristen, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften vornimmt.
das Kreditinstitut:Darunter versteht man ein Unternehmen, das Bankgeschäfte betreibt.
das Eigenkapital:

Darunter versteht man das Kapital, das den Inhabern und Gesellschaftern eines Unternehmens gehört.
das Fremdkapital:Darunter versteht man das Kapital, das einem Unternehmen von außen z.B. durch ein Bankdarlehen zur Verfügung gestellt wird.
die Selbstfinanzierung = die Eigenfinanzierung:Darunter versteht man die Finanzierung durch Eigenkapital oder durch Rückstellung von Gewinnen.
die Fremdfinanzierung:Darunter versteht man die Finanzierung eines Unternehmens mit Fremdkapital.

Bildnachweis: https://pixabay.com/p-218536/?no_redirect