Allgemeine VWL: Arbeitsmarkt: Tarifverhandlungen

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In Deutschland haben sich viele Arbeitnehmer zu und viele Arbeitgeber zu Verbänden zusammengeschlossen. Diese Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände werden genannt.

Sie haben das Recht, die Arbeitsbedingungen für die
ihres Bereichs innerhalb der Schranken selbstständig, d.h. ohne staatliche zu vereinbaren.

Dieses Recht nennt man
, und das Ergebnis dieser Vereinbarungen sind die Tarifverträge.

Man unterscheidet zwischen Mantel- oder Rahmentarifverträgen, die in der Regel mehrere Jahre
sind und Vergütungstarifverträgen, die meist nur für ein Jahr werden.

Die Manteltarifverträge enthalten Vereinbarungen zu den allgemeinen Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden,
usw.). Die Vergütungstarifverträge regeln die der Löhne, Gehälter und wie viel Geld die Auszubildenden (Ausbildungsvergütung).

Kommt es nach dem Auslaufen eines Tarifvertrages zu keiner neuen Vereinbarung, müssen die Tarifpartner versuchen, in sogenannten Tarifverhandlungen unter Vermittlung eines neutralen
eine Lösung zu finden. Streiks sind erst dann , wenn keine Lösung gefunden wurde.

Unter einer
versteht man die Gesamtheit der Tarifverhandlungen, die meist einmal pro Jahr in den verschiedenen stattfinden.
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Tipp: Wenn Sie nicht zu den Glücklichen gehören, die ein fotografisches Gedächtnis haben, schreiben Sie sich auf, was Sie Neues gelernt haben.

Photo: © Jivee Blau: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Worms-_Bahnhofstraße-_Kundgebung_eines_Streiks_der_Vereinten_Dienstleistungsgewerkschaft_(„ver.di“)_26.5.2009.jpg