Allgemeine BWL: Personalwirtschaft: Fallstricke im Arbeitszeugnis

 

Als Arbeitnehmer/in haben Sie bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Aber Vorsicht, Arbeitszeugnisse werden in der Regel in einem geheimen Sprachcode verfasst. Was auf den ersten Blick gut klingt, lässt bei PersonalleiterInnen die Alarmglocken läuten.

 

Bestimmen Sie, was die auf den ersten Blick wohlwollend klingenden Formulierungen über den fiktiven Mitarbeiter X wirklich bedeuten. Klicken Sie dann auf [Kontrolle], um zu sehen, ob alles richtig ist.

 

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Tipp: Wenn Sie nicht zu den Glücklichen gehören, die ein fotografisches Gedächtnis haben, schreiben Sie sich auf, was Sie Neues gelernt haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto (verkleinert): © Kristina Flour: https://unsplash.com/photos/BcjdbyKWquw