Themenbereiche: Politik & Geschichte: Die EU: Organe der EU (II)

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Das Europäische Parlament in Straßburg

Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der der Europäischen Union. Seine Präsidentin bzw. sein Präsident wird jeweils für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt. Der Europäische Rat legt die allgemeine politische der Europäischen Union und ihre Prioritäten fest, kann aber keine Gesetze erlassen, sondern nur die EU-Verträge ändern. Die Treffen finden grundsätzlich in Brüssel statt. Der im Rat wird von den EU-Mitgliedstaaten nacheinander in einem von sechs Monaten wahrgenommen.
Der Rat der Europäischen Union besteht aus den jeweiligen Fachministerinnen und Fachministern der Mitgliedstaaten, deswegen wird er auch oft genannt. Seine Aufgabe ist es, Rechtsvorschriften zu diskutieren, zu ändern und anzunehmen. Je nachdem, in welchem Bereich anstehen, ist die Zusammensetzung des Rats eine andere. Die Außenministerinnen und Außenminister bilden z.B. den Rat für Auswärtige , die Wirtschafts- und Finanzministerinnen und -minister den Rat Wirtschaft und Finanzen. Die Tagungen finden in Brüssel oder in Luxemburg statt.
Die Europäische Kommission ist das ausführende Organ der EU. Ihr Sitz ist in Brüssel. Sie schlägt neue und Programme vor, überwacht ihre Durchführung und verwaltet den EU-Haushalt. Die Europäische Kommission setzt sich aus 27 Mitgliedern zusammen. Jeder stellt somit einen Kommissar oder eine Kommissarin. Die Kommissarinnen und Kommissare sollen dennoch keine nationalen Interessen vertreten, sondern die Interessen der EU als . Sie haben ihr Armt jeweils für 5 Jahre inne. Jede Kommissarin bzw. jeder Kommissar ist für einen bestimmten Politikbereich der EU verantwortlich. Den höchsten in der EU hat die Präsidentin bzw. der Präsident der Europäischen Kommission. Er bzw. sie wird jeweils für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Das Europäische Parlament ist das gesetzgebende Organ der EU. Seine Mitglieder werden in geheimer direkt von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern in den Mitgliedstaaten gewählt. Der Präsident bzw. die Präsidentin des Europäischen Parlaments wird jeweils für eine von zweieinhalb Jahren gewählt. Sein Hauptsitz ist in Straßburg. Zwei weitere Arbeitsstandorte sind und Luxemburg.
Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg kontrolliert die Auslegung und Anwendung des .
Der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg kontrolliert die einwandfreie Ausführung des der EU.
Die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main ist für die Durchführung der Geldpolitik im verantwortlich.
              

 

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Tipp: Wenn Sie nicht zu den Glücklichen gehören, die ein fotografisches Gedächtnis haben, schreiben Sie sich auf, was Sie Neues gelernt haben.

Foto: © Marius: https://unsplash.com/photos/view-of-stadium-interior-ySA9uj7zSmw